FAQ: NIS‒2 Richtlinie mit ISO 27001 und BSI IT‒Grundschutz

Was ist die NIS-2 Richtlinie und wie wirkt sie sich auf deutsche Unternehmen aus?

Die NIS-2 Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) ist eine EU-Richtlinie zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Cybersicherheitsniveaus in der Europäischen Union. Sie ersetzt die ursprüngliche NIS-Richtlinie und erweitert den Anwendungsbereich erheblich. In Deutschland wird sie durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz umgesetzt.
Wichtige Auswirkungen:
  • Erhebliche Ausweitung des Anwendungsbereichs über kritische Infrastrukturen hinaus
  • Neue Kategorien: "besonders wichtige Einrichtungen" und "wichtige Einrichtungen"
  • Verschärfte Cybersicherheitsanforderungen und Meldepflichten
  • Verstärkte Aufsichts- und Durchsetzungsbefugnisse des BSI
Welche Unternehmen fallen unter die NIS-2 Richtlinie?
Die NIS-2 Richtlinie erfasst deutlich mehr Unternehmen als ihre Vorgängerin. Betroffen sind:

Besonders wichtige Einrichtungen:
  • Kritische Infrastrukturen in Sektoren wie Energie, Verkehr, Gesundheit, Wasser
  • Größere Unternehmen ab bestimmten Schwellenwerten

Wichtige Einrichtungen:
  • Unternehmen in digitalen Diensten (Cloud Computing, DNS-Dienste)
  • Anbieter von Online-Marktplätzen und Suchmaschinen
  • Managed Service Provider
  • Hersteller kritischer Produkte

Größenkriterien:
  • Wichtige Einrichtungen: ≥50 Beschäftigte oder >10 Mio. Euro Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme
  • Besonders wichtige Einrichtungen: Kritische Infrastrukturen und größere Unternehmen ab bestimmten Schwellenwerten

Wie hängen NIS-2, ISO 27001 und BSI IT-Grundschutz zusammen?

Diese drei Standards bilden ein komplementäres System für Informationssicherheit:

BSI IT-Grundschutz als nationales Fundament:
  • Erfüllt automatisch die NIS-2 Risikomanagement-Anforderungen nach § 30
  • Wird vom BSI bis 1. Januar 2026 modernisiert und gestrafft
  • Kompatibel mit ISO/IEC 27001 aus der ISO/IEC 27000-Familie

ISO 27001 als internationaler Standard:
  • Institutionen mit ISO 27001-Zertifikat auf IT-Grundschutz-Basis erfüllen NIS-2 Anforderungen
  • Belegt Konformität mit anerkannten internationalen Standards
  • Erwägungsgrund 79 der NIS-2 Richtlinie referenziert die ISO/IEC 27000-Serie

Praktische Synergie:
  • IT-Grundschutz + Mindeststandards = NIS-2 Compliance
  • ISO 27001 Zertifizierung verstärkt Nachweisführung
  • Einheitliches Schutzniveau trotz unterschiedlicher Terminologien

Welche Cybersicherheitsmaßnahmen fordert NIS-2?

NIS-2 definiert in Artikel 21 zehn Mindestanforderungen für Risikomanagement:

Grundlegende Maßnahmen:
1. Risikoanalyse und IT-Sicherheitskonzepte
2. Incident Response - Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
3. Business Continuity - Backup, Wiederherstellung, Krisenmanagement
4. Supply Chain Security - Sicherheit der Lieferkette

Technische Sicherheitsmaßnahmen:
5. Secure Development - Sicherheit bei Entwicklung und Wartung
6. Wirksamkeitsbewertung - Kontinuierliche Evaluierung der Maßnahmen
7. Mitarbeiterschulungen - Sensibilisierung und Training
8. Kryptographie - Verschlüsselungskonzepte

Organisatorische Maßnahmen:
9. Asset Management - Verwaltung von Systemen und Prozessen
10. Multi-Faktor-Authentifizierung - Sichere Kommunikation und Zugriffskontrolle

Was sind die neuen Meldepflichten unter NIS-2?

NIS-2 führt ein dreistufiges Meldesystem ein, das die bisherige einstufige Meldepflicht ersetzt:

Erste Meldung (24 Stunden):
  • Frühe Warnung an das BSI (bis auf wenige Ausnahmen)
  • Grundlegende Informationen über den Vorfall

Zweite Meldung (72 Stunden):
  • Detailliertere Analyse des Vorfalls
  • Erste Bewertung der Auswirkungen und Schweregrad

Abschlussbericht (1 Monat):
  • Vollständige Analyse nach Übermittlung der zweiten Meldung
  • Beschreibung der Bedrohung und Abhilfemaßnahmen

Meldepflichtige Vorfälle:
  • Erhebliche Sicherheitsvorfälle mit Auswirkungen auf Geschäftstätigkeit
  • Cyberbedrohungen mit potenziellem Schaden
  • Beinahevorfälle in bestimmten Fällen

Welche Sanktionen drohen bei Nichteinhaltung der NIS-2?

Das deutsche Umsetzungsgesetz sieht verschiedene Durchsetzungsmaßnahmen vor:

Aufsichtsmaßnahmen des BSI:
  • Anordnung von Nachbesserungen
  • Vor-Ort-Inspektionen und Prüfungen
  • Anordnung externer Audits

Bußgeldverfahren:
  • Erhebliche Bußgelder bei Pflichtverletzungen
  • Verschärfter Bußgeldrahmen gegenüber bisherigen Regelungen
  • Berücksichtigung von Unternehmensgröße und Schaden

Besondere Durchsetzungsregeln:
  • Unterschiedliche Intensität je nach Einrichtungskategorie
  • Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Maßnahmenauswahl
  • Dokumentationspflichten für Nachweisführung

Schätzungen für Deutschland:
  • Rund 8.250 besonders wichtige Einrichtungen
  • Rund 21.600 wichtige Einrichtungen
  • Davon bereits 4.693 Betreiber kritischer Anlagen mit bestehenden Verpflichtungen

Wie bereitet sich mein Unternehmen optimal auf NIS-2 vor?

Schritt 1: Anwendbarkeit prüfen
  • Größenkriterien und Sektorenzuordnung überprüfen
  • Kategorisierung als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung
  • Registrierungspflicht beim BSI beachten

Schritt 2: Gap-Analyse durchführen
  • Bestehende Sicherheitsmaßnahmen gegen NIS-2 Anforderungen abgleichen
  • ISO 27001 oder IT-Grundschutz Status bewerten
  • Schwachstellen und Handlungsbedarf identifizieren

Schritt 3: Umsetzungsroadmap entwickeln
  • Priorisierung nach Risiko und Aufwand
  • Integration in bestehende ISMS-Strukturen
  • Berücksichtigung der Übergangsfristen

Schritt 4: Monitoring und Compliance
  • Incident Response Prozesse etablieren
  • Meldewege zum BSI einrichten
  • Regelmäßige Wirksamkeitsprüfungen implementieren
Diese FAQ wird regelmäßig aktualisiert, um den aktuellen Stand der NIS-2 Umsetzung und der damit verbundenen Standards widerzuspiegeln.

Kostenloses Erstgespräch

Benötigen Sie eine IT-Security-Bewertung, Informationssicherheits-Assessment oder Compliance-Gutachten?
Als Sachverständiger biete ich Ihnen ein kostenloses Erstgespräch zur Klärung Ihrer IT-Sicherheitsfragen, Informationssicherheits-Anforderungen, Risk-Management-Bedürfnisse und Compliance-Herausforderungen.
IT-Security-Gutachten ist ein Angebot der Ingenieurgesellschaft ISM mbH, Luisenstraße 4 in 32052 Herford.
Spezialisiert auf
  • ISO 27001 und BSI IT-Grundschutz Bewertungen
  • NIS-2-Compliance mit Risk-Management
  • Technische Sicherheitsexpertise und Informationssicherheit
  • Rechtsverwertbare Sicherheitsgutachten